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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Vermietbedingungen (AGB)

1. Allgemeines und
Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen Schumann rental and services, Inh. Daniel Schumann (im Folgenden „Vermieter oder SRS“) und dem Mieter (im Folgenden „Mieter“), der ein Fahrzeug anmietet.

1.2. Die AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung und werden mit Abschluss des Mietvertrages vom Mieter anerkannt.

1.3. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

2. Voraussetzungen, Mietvertrag und Fahrzeugüberlassung

2.1. Folgende Leistungen sind im Mietvertrag bereits inkludiert: 
Zulassung, GEZ, saisonale Bereifung, Haftpflichtversicherung, Teil- und Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung, individuelle Frei-Kilometer, Reinigung des Fahrzeuges nach Mietende, 24/7 Notrufhotline für unverschuldete Unfälle oder Pannen.

2.2.1. Der Abschluss des Mietvertrages ist sowohl für Privatkunden als auch für Geschäftskunden gestattet, mit Ausnahme handwerklicher Gewerke (insbesondere für den Einsatz als „Baustellenfahrzeug“) und Logistik- oder Transportunternehmen. Für den Abschluss eines Mietvertrages ist eine deutsche Wohn- oder Geschäftsanschrift des Mieters erforderlich. Ausnahmen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters unter gegebenenfalls weiteren Voraussetzungen möglich.

2.2.2. Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, bei der Übergabe des Fahrzeugs einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (mit Bestätigungsdokument der Wohnanschrift), eine im Inland gültige Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat, sowie ein durch SRS akzeptiertes Zahlungsmittel (siehe 4.) vorzulegen, welches mindestens 60 Tage ab Fahrzeugrückgabe gültig ist. Kopien von amtlichen Dokumenten werden generell nicht akzeptiert.

2.3. Für Fahrer unter 25 Jahren wird eine Jungfahrergebühr erhoben. Darüber hinaus gelten Einschränkungen für die Anmietung bestimmter Fahrzeugklassen.

2.4.1. Für Fahrzeuge folgender Fahrzeugklassen ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit mindestens 12 Monaten Voraussetzung: Mini, Economy, Kompaktklasse.

2.4.2. Für Fahrzeuge folgender Fahrzeugklassen ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit mindestens 12 Monaten Voraussetzung: (Obere-) Mittelklasse, Cabrio, Transporter.

2.4.3. Für Fahrzeuge folgender Fahrzeugklassen ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit mindestens 24 Monaten Voraussetzung: Luxusklasse, Specialcars.

2.4.4. Ausnahmen hinsichtlich der Besitzdauer der Fahrerlaubnis bedürfen der Schriftform sowie der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters.

2.5. Der Mietvertrag kommt erst durch die Unterzeichnung beider Parteien zustande.

2.6. Der Vermieter stellt dem Mieter das Fahrzeug in einem verkehrssicheren, vollgetankten und gereinigten Zustand zur Verfügung. Im Mietvertrag werden die bei der Fahrzeugübergabe festgestellten Schäden dokumentiert. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug vor Antritt der Fahrt gründlich auf weitere Schäden zu inspizieren und diese umgehend an SRS zu melden.

2.7. Alle Fahrzeuge von SRS sind mit Technologien ausgestattet, die es SRS ermöglichen, die Position des Fahrzeugs sowie die gefahrene Geschwindigkeit zu bestimmen. Darüber hinaus kann das Fahrzeug mit einer Echtzeit-Rauchdetektion ausgerüstet sein. Mit Abschluss des Mietvertrages erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass SRS GPS-Daten, Geschwindigkeitsinformationen und andere erfasste Daten erheben, speichern und nutzen oder diese Erhebung und Nutzung beauftragen darf, insbesondere wenn der Mieter das Fahrzeug nicht fristgerecht zurückgibt oder es außerhalb des vertraglich vereinbarten Gebiets sowie in grenznahen oder Hafengebieten verwendet. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung dieser Daten erfolgt ausschließlich zum Schutz der Fahrzeugflotte und zur Wahrung der vertraglichen Rechte von SRS. SRS weist darauf hin, dass sie zur Herausgabe dieser Daten aufgrund behördlicher Anordnungen verpflichtet sein kann. Bei Manipulation wird eine Vertragsstrafe erhoben.

3. Mietdauer und Rückgabe

3.1. Die Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag. Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters zurückzuholen. Diese Regelung gilt auch für längere Mietzeiträume, wenn der Mieter mit den vereinbarten Zahlungen mehr als 3 Tage im Verzug ist oder abzusehen ist, dass er seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen kann. Nutzt der Mieter das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit weiter, wird das Mietverhältnis nicht automatisch verlängert. Eine stillschweigende Verlängerung gemäß § 545 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung und ist daher ausgeschlossen.

3.2. Das Fahrzeug ist am vereinbarten Rückgabeort und Zeitpunkt zurückzugeben. Der Vermieter gestattet bei Tagestarifen eine Kulanz von 30 Minuten. Bei speziellen Stundentarif gilt die Kulanzzeit nicht. Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Vermieter das Recht, für die überschrittene Zeit eine zusätzliche Gebühr zuzüglich weiterer Mietkosten zu berechnen. Gibt der Mieter das Fahrzeug früher als im Mietvertrag vereinbart ab, erfolgt keine Erstattung. Eine Rückgabe kann ausschließlich persönlich und nur gemeinsam mit einem Mitarbeiter von SRS erfolgen.

3.3. Für jede angefangenen 24-Stunden wird ein Miettag berechnet. Ausnahmen hierzu sind speziell gekennzeichnete „Stunden-Miettarife“.

3.4. Das Mietfahrzeug ist innerhalb der Geschäftszeiten bis zu 30 Minuten nach dem gebuchten Mietbeginn verfügbar. Holt der Mieter das Fahrzeug nicht innerhalb dieser Frist ab, kann der Vermieter die Buchung/Reservierung gemäß den AGB stornieren. Im Falle einer Verspätung kann SRS eine zusätzliche Gebühr erheben.

3.5. Das Fahrzeug muss im gleichen Zustand zurückgegeben werden, wie es übergeben wurde. Jeder neu festgestellte Schaden ist vom Mieter zu verantworten.

3.5.1 Übermäßige Verschmutzungen des Fahrzeugs sind vom Mieter zu verantworten und werden gemäß der aktuellen Preisliste dem Mieter in Rechnung gestellt.

3.6. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (einschließlich Hybrid-Fahrzeugen) werden dem Mieter mit vollem Kraftstofftank übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei der Rückgabe ebenfalls mit vollem Tank zurückzugeben. Sollte das Fahrzeug ohne vollständige Betankung zurückgegeben werden, berechnet SRS dem Mieter die Kraftstoffkosten zum aktuellen Tankstellenpreis zuzüglich einer Betankungsgebühr gemäß aktueller Preisliste.

3.6.1. Bei Anmietungen, bei denen eine Wegstrecke von weniger als 100 Kilometern zurückgelegt wurde, ist bei der Rückgabe des Fahrzeugs ein Tankbeleg vorzulegen.

4. Zahlungsmittel Mietpreis, Zahlungsbedingungen

4.1.1 SRS akzeptiert folgende Zahlungsmittel:
PayPal, Kreditkarte (MasterCard, VisaCard), Virtuelle Kreditkarten, Debitkarte, Prepaid-Kreditkarte, Girokarte, Bargeld, Überweisung, SRS-Voucher (Rechnungszahlung).

4.1.2. Für die Fahrzeugklassen (Obere-) Mittelklasse, Cabrio, Luxusklasse und Specialcars ist als Zahlungsmittel ausschließlich eine Kreditkarte zulässig. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters.

4.2. Der Mietpreis und alle weiteren anfallenden Kosten sind im Mietvertrag festgelegt und bei der Fahrzeugübernahme in voller Höhe zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.3. Verspätete Zahlungen berechtigen den Vermieter zur Berechnung von Verzugszinsen.

4.4. Für Zusatzleistungen oder nachträglich anfallenden Kosten (beispielweise die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten) können zusätzliche Gebühren anfallen. In jedem Fall gilt die aktuelle Preisliste, die dieser AGB beigefügt ist und auch in der Mietstation ausliegt. Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass SRS kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die berechnete Gebühr entstanden ist.

4.5. Der Vermieter ist berechtigt, sämtliche Kosten der Reservierung bzw. des Mietvertrags sowie alle nachträglich anfallenden Kosten über das bei Buchung bzw. Vertragsschluss hinterlegte Zahlungsmittel abzubuchen. Sollte dies nicht möglich sein, wird dem Mieter eine entsprechende Rechnung zur Zahlungsaufforderung zugesandt.

5. Kaution

5.1. Der Mieter ist verpflichtet, zu Beginn der Mietzeit eine Kaution zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution variiert je nach Fahrzeugklasse. Die Kaution wird nach der Rückgabe des Fahrzeugs und nach Abrechnung aller Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter zurückerstattet. Bei Jungfahrern (unter 25 Jahre) kann die Kaution höher ausfallen und von der nachstehenden Auflistung abweichen. 

FahrzeugklasseKautionsbetrag
Mini, Economy300 €
Kompaktklasse300 €
(Obere-)Mittelklasse, Cabrio300 €
Special, Luxusklasseindividuell
Transporter300 €

5.2. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution bei Schäden oder bei verspäteter Rückgabe teilweise oder vollständig einzubehalten.

6. Nutzung des Fahrzeugs

6.1.1. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder den im Mietvertrag eingetragenen Zusatzfahrern geführt werden. Zusatzfahrer müssen die gleichen Mietbedingen erfüllen, wie der Mieter.

6.1.2. Eine Überlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe erhoben und der Mieter wird zusätzlich für weitere Anmietungen gesperrt.

6.2. Der Mieter ist dazu verpflichtet, das Fahrzeug pfleglich und sachgemäß zu nutzen, alle relevanten Vorschriften und technischen Bestimmungen zu beachten (z. B. das Fahrzeug nicht bei zu niedrigem Motoröl- oder Kühlwasserstand zu fahren) und regelmäßig zu kontrollieren, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist. Zudem muss der Mieter das Fahrzeug ordnungsgemäß verschließen. 

6.3. Die Mietfahrzeuge dürfen vom Mieter für Fahrten ins europäische Ausland genutzt werden. Hierfür wird gemäß Preisliste eine Auslandsfahrtgebührt berechnet. Es gelten für diese Fahrten die nachstehenden Bestimmungen für die jeweiligen Länder. Der Vermieter muss bei Mietvertragsabschluss über jegliche Auslandsfahrten informiert werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Auslandsfahrt im Einzelfall zu verweigern oder nur unter bestimmten, vertraglich festgestellten Voraussetzungen zu gestatten.

Länderzone (LZ)Länder
LZ 1 (ohne Einschränkung)Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien
LZ 2 (mit Einschränkung)
Die Selbstbeteiligung der Teilkasko-Versicherung bei Diebstahl beträgt für alle Fahrzeuge 2.500 €. Eine Reduzierung ist ausgeschlossen
Kroatien
LZ 3 (mit Einschränkung)
Je nach Hersteller und Modell behält sich SRS das Recht vor, die Einreise in diese Länder abzulehnen. Die Mietfahrzeuge dürfen nur auf bewachten und abgeschlossenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Selbstbeteiligung der Teilkasko-Versicherung bei Diebstahl beträgt 2.500 Euro. Die Selbstbeteiligung der Vollkasko-Versicherung beträgt ebenfalls 2.500 Euro. Eine Reduzierung ist ausgeschlossen.
Slowenien
LZ 4
Einreiseverbot
Alle Länder, die nicht in der LZ 1, 2 oder 3 aufgeführt sind.

6.3.1 Bei Verstößen gegen die Einreisebestimmungen entfällt die Haftung der Versicherung. Der Mieter ist zudem verpflichtet, alle Kosten für die sofortige Rückführung, die von SRS beauftragt wird und eine Vertragsstrafe zu tragen. Ferner steht es SRS frei, den Mieter für weitere Anmietungen zu sperren.

6.4. Die Fahrzeuge von SRS sind strikte Nichtraucher-Fahrzeuge (dies gilt auch für E-Zigaretten). Bei Verstößen wird eine Reinigungsgebühr gemäß Preisliste erhoben. Alle durch das Rauchen verursachten Schäden werden dem Mieter vollständig in Rechnung gestellt. Zusätzlich steht es SRS frei, den Mieter für weitere Anmietungen zu sperren.

6.5. Sollte während der Mietzeit eine Reparatur zur Sicherstellung des Betriebs oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs oder eine vorgeschriebene Inspektion erforderlich werden, hat der Mieter unverzüglich SRS hierüber zu informieren. Eine eigenständige Beauftragung einer (Fach-) Werkstatt ist dem Mieter nicht gestattet.

6.6. Besitzt das Fahrzeug einen AdBlueⓇ-Tank, wird dieser vom Vermieter aufgefüllt, ohne dass dem Mieter Kosten entstehen. Sollte der AdBlueⓇ-Tank jedoch während der Mietzeit unerwartet leer sein, ist der Mieter verpflichtet, ihn aufzufüllen. Die hierfür anfallenden Kosten werden dem Mieter erstattet. Das Gleiche gilt für das Motoröl.

6.7.1. Übersteigt der Mieter die vereinbarte Anzahl an Frei-Kilometer wird dem Mieter jeder weitere gefahrene Kilometer gemäß Mietvertrag in Rechnung gestellt. 

6.7.2. Bei Mietbeginn können an der Mietstation individuelle Kilometer-Pakete erworben werden. Eine Erstattung oder Gutschrift erfolgt nicht, wenn der Mieter weniger Kilometer als im Kilometer-Paket inklusive gefahren ist.

6.8. Der Mieter erhält bei der Fahrzeugübergabe einen Fahrzeugschlüssel, die Fahrzeug-Bordmappe, Neongelbe Warnwesten (mind. In Anzahl an Sitzplätzen im Fahrzeug), Erste-Hilfe Set, Warndreieck und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Es befinden sich am Fahrzeug vorne und hinten die amtlichen Kennzeichen. Zusätzlich erhaltene Gegenstände sind im Mietvertrag bzw. im Übergabeprotokoll aufgeführt. Während der gesamten Mietdauer ist der Mieter für diese Gegenstände verantwortlich und haftet im Falle eines Verlusts oder sonstigen Schäden in vollem Umfang für alle hierdurch entstandenen Kosten.

6.9. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Nutzung zu folgenden Zwecken:‘
– Teilnahme an Autorennen und ähnlichen Fahrten
– Teilnahmen an Geländefahrten
– Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen

6.10 Haustiere dürfen in geeigneten Schutzeinrichtungen (bspw. Boxen) transportiert werden. Sie haften jedoch in voller Höhe für etwaige Schäden oder Verschmutzung,, die aufgrund des Tiertransports entstanden sind.

7. Haftung und Versicherung

7.1. Der Mieter und jeder berechtigte Fahrer ist/sind durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in dem Umfang gedeckt, der im Zulassungsland des Fahrzeuges gesetzlich vorgeschrieben oder üblich ist. Die Haftpflichtversicherung ist im Mietpreis des Mietwagens enthalten. In oder auf dem Fahrzeug befindliche Sachen sind hierdurch nicht versichert.

7.2. Der Mieter haftet für Schäden am Fahrzeug, die während der Mietzeit entstehen, sowie für Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs. Eine Haftungsfreistellung ist nur im Rahmen der vereinbarten Versicherung möglich. Der Mieter kann die Haftung reduzieren und haftet entsprechend dem dort vereinbarten Umfang. Ist keine Haftungsreduzierung vereinbart, haftet der Mieter für alle von ihm zu vertretenden nach Übergabe des Mietwagens entstandenen Schäden.

7.3. Trotz einer möglichen vereinbarten Haftungsreduzierung haftet der Mieter unbegrenzt für den gesamten Schaden, wenn er diesen vorsätzlich herbeigeführt hat. Im Falle grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens haftet der Mieter/berechtigte Fahrer in einem seinem Verschulden entsprechenden Verhältnis nach § 81 VVG. Entgegen der Empfehlung des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft für die Kraftfahrversicherung verzichtet der Vermieter in diesem Fall nicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Als grob fahrlässig gilt stets das Führen des Mietwagens unter Ordnungswidrigkeiten- bzw. strafrechtlich relevantem Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss.

7.4. Es dürfen ausschließlich solche Gegenstände transportiert werden, die für den Transport im jeweiligen Fahrzeug gemäß den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben des Fahrzeugherstellers zugelassen sind. Der Nutzer ist verpflichtet, vor dem Beladen sicherzustellen, dass alle zu transportierenden Gegenstände den spezifischen Transportbedingungen des Fahrzeugs entsprechen und keine Gefährdung für die Betriebssicherheit darstellen. Der Nutzer hat für die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung Sorge zu tragen. Alle transportierten Gegenstände müssen den geltenden Vorschriften zur Ladungssicherung entsprechen, um eine sichere Beförderung zu gewährleisten. Nicht ausreichend gesicherte Ladung kann die Verkehrssicherheit gefährden und ist daher unzulässig. Der Nutzer haftet für Schäden, die durch unzureichend gesicherte Ladung verursacht werden.

7.5. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vorsätzliche Verstöße gegen die in den Mietbedingungen festgelegten Pflichten den vollständigen Verlust der Haftungsreduzierung zur Folge haben. Bei grob fahrlässigen Verstößen kann die Haftungsreduzierung je nach Schwere des Verschuldens teilweise entfallen. Davon abweichend bleibt die Vereinbarung zur Haftungsreduzierung jedoch bestehen, wenn die Pflichtverletzung weder für das Entstehen des Schadens noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Mieters ursächlich ist – es sei denn, die Pflichtverletzung wurde arglistig begangen.

7.6. Eine (erweiterte) Haftungsreduzierung kann nur wirksam vereinbart werden, wenn eine separate Vereinbarung mit Unterschrift auf der Vorderseite des Vertrages erfolgt und die Tagesgebühr gemäß der aktuellen Preisliste gezahlt wird; telefonische Absprachen zur Haftungsreduzierung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftungsreduzierung gilt nur bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer.

7.7. Der Mieter haftet vollumfänglich für Schäden, die durch Beschädigung, Verunreinigung oder Zerstörung von Eigentum Dritter entstehen, wenn diese auf die Ladung (z. B. auslaufende Chemikalien, unzureichende Ladungssicherung usw.) im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs nach diesem Mietvertrag zurückzuführen sind. Eine Haftungsfreistellung kann diese Haftung ausdrücklich weder ausschließen noch verringern.

7.8. Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretende rechtliche, finanzielle und sonstige Nachteile und Schäden des Vermieters, die nach Übergabe des Mietwagens an den Mieter am und durch den Mietwagen entstehen. Das gilt auch, wenn deren Ursache ein nach der Übergabe des Mietwagens eintretender Mangel der Verkehrssicherheit des Mietwagens ist, es sei denn, dieser wäre auch bei angemessener Kontrolle nicht festzustellen gewesen. Die Ersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auch auf die Ausfallkosten, der Wertminderung sowie Gutachter- und Abschleppkosten. Der Mieter hat die Möglichkeit, einen niedrigeren Schaden des Vermieters nachzuweisen.

7.9. Schäden am Innenraum, der Ladefläche (insbesondere die Tritt- und Einstiegsleisten bei Transportern), der Bereifung (einschließlich der Felgen) und des Unterbodens des Fahrzeugs sind ausdrücklich nicht durch die Versicherung abgedeckt. Der Mieter haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die in diesen Bereichen während der Mietdauer entstehen.

7.10. Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.

7.11. Im Falle eines Unfalls oder Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich den Vermieter hierüber zu informieren und die Polizei hinzuzuziehen, unabhängig davon, ob Dritte am Unfall beteiligt sind oder nicht. Wird die Polizei nicht hinzugezogen, kann eine eventuell vereinbarte Haftungsfreistellung ganz oder teilweise entfallen.

7.12. Bei jeglichen Beschädigungen am Fahrzeug, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

7.13. Bei einem Schadensfall wird gemäß aktueller Preisliste eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

7.14 Der Mieter trägt die volle Haftung für alle zusätzlich gebuchten Extras (z. B. Sackkarre, Möbelroller usw.). Für Sach- oder Personenschäden, die durch die Nutzung der gebuchten Extras entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Allein haftbar ist der Mieter oder von ihm beauftragte Personen.

8. Stornierung, Kündigung, Umbuchung, Rücktritt und Haftungsausschluss

8.1. Der Mieter hat die Möglichkeit, die Reservierung vor Mietbeginn zu stornieren. Die Stornierungsgebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung. Sollte das gebuchte Fahrzeug jedoch zum geplanten Zeitpunkt anderweitig vermietet werden können, entfällt die Stornierungsgebühr. Der Mieter hat außerdem das Recht, nachzuweisen, dass SRS entweder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die berechnete Stornierungsgebühr entstanden ist.

Zeitpunkt der StornierungStornierungsgebühr1
Bis zu 96 Stunden vor der Anmietung0 % (kostenfrei)
Bis zu 72 Stunden vor der Anmietung50 %
Bis zu 48 Stunden vor der Anmietung60 %
Bis zu 24 Stunden vor der Anmietung80 %
Unter 24 Stunden95 %
No-Show (nicht Erschienen)100 %

8.2. Der Mieter hat die Möglichkeit bis spätestens 72 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Mietbeginn kostenfrei auf einen anderen Termin umzubuchen. Diese einmalige, kostenfreie Umbuchung ermöglicht es dem Mieter, den Mietzeitraum flexibel anzupassen, ohne dass dabei Stornierungsgebühren anfallen. Nach erfolgter Umbuchung entfällt jedoch die Option einer weiteren kostenfreien Stornierung. Sollte der Mieter nach der Umbuchung von der Reservierung zurücktreten wollen, gelten die regulären Stornierungsbedingungen und die entsprechenden Stornierungsgebühren, wobei die Stornierungsgebühr1 mindestens 50% beträgt.

8.3. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag bei vertragswidrigem Verhalten des Mieters fristlos zu kündigen.

8.4. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit des Mietfahrzeugs, wenn unvorhersehbare Ereignisse eintreten, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Solche Ereignisse umfassen unter anderem Fälle höherer Gewalt, Unterschlagung, unberechtigte Mietverlängerungen durch den vorherigen Mieter, Unfälle oder technische Defekte. In diesen Situationen behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung auch kurzfristig zu stornieren. Der Mieter wird in einem solchen Fall unverzüglich benachrichtigt und hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatzleistungen. 

Diese Regelung gilt ebenfalls im Falle einer unbeabsichtigten Überbuchung.

8.5. Im Falle eines Schadens oder Unfalls am Mietfahrzeug besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter in solchen Fällen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

9. Datenschutz

Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Eine ausführliche Datenschutzerklärung kann auf der Webseite von SRS eingesehen werden.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

10.3. Gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 möchten wir Sie auf die Möglichkeit hinweisen, über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union Beschwerden oder Streitfälle im Zusammenhang mit Online-Käufen zu klären. Die Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

10.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Kleve.


1 Die Stornierungsgebühr wird als Prozentsatz des Nettomietpreises inkl. gewählten Extras in Euro berechnet.