Erstattung der Selbstbeteiligung
durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG
Erfahren Sie, wie die Erstattung der Selbstbeteiligung durch die HanseMerkur Ihre Kosten im Schadensfall reduziert und Risiken minimiert.

Kostenrisiken reduzieren.
Mit der Mietwagen-SB-Versicherung der HanseMerkur sichern Sie sich gegen die Selbstbeteiligung ab und fahren sorgenfrei, ohne unerwartete Ausgaben. Die HanseMerkur erstattet bis zu 2500 EUR je Schadensfall.
Einfache Beantragung.
Der Abschluss der Versicherung muss bei der HanseMerkur vor der Anmietung erfolgen. Entweder hier online oder bei der Abholung am Counter. SRS fungiert als „Tippgeber“ und nicht als Versicherungsvermittler.
Einfach günstig.
Die HanseMerkur berechnet nur 7,90€ pro Tag. Eine Kündigung der Versicherung ist nicht notwendig, da nur der Mietzeitraum versichert ist.
Minimieren Sie zuverlässig die finanziellen Risiken bei einem .
Erfahren Sie, wie der Mietwagen-Schutz der HanseMerkur Ihre Selbstbeteiligung im Schadensfall erstattet und Sie vor unerwarteten Kosten schützt.
Schutz vor unerwarteten Kosten
Mit dem Versicherungsschutz erstatten die HanseMerkur Ihre Selbstbeteiligung schnell und unbürokratisch im Schadensfall. Sie müssen gegenüber der SRS Autovermietung zwar in Vorleistung gehen, erhalten aber die Selbstbeteiligung gemäß den Versicherungsbedingungen der HanseMerkur erstattet.
Einfache Antragstellung
Einfach und schnell den Mietwagen-Schutz der HanseMerkur vor der Anmietung online oder im Rahmen der Abholung am SRS.Counter abschließen.

Wie funktioniert es?
Schritt Eins:
Mietwagen buchen
Buchen Sie Ihren SRS.Mietwagen wie gewohnt. Bei der Buchung können Sie bereits die Erstattung der SB als „Extra“ auswählen. Sie erhalten dann automatisch zusammen mit der Reservierungsbetätigung einen Link, um die Versicherung bei der HanseMerkur abschließen zu können.
Schritt Zwei: Zusatzschutz abschließen
Bis zum Zeitpunkt der Abholung des Mietwagens haben Sie die Möglichkeit, den Mietwagen-Schutz bei der HanseMerkur abzuschließen. Dies geht ganz einfach hier online oder am SRS.Counter.
Und dann?
Vorgehen im Schadensfall
Sollten Sie während Ihrer Anmietung einen Schaden am Fahrzeug verursachen, müssen Sie gegenüber der SRS Autovermietung die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen. Die HanseMerkur erstattet Ihnen gemäß den Versicherungsbedingungen die Selbstbeteiligung zu je maximal 2500€.
Was ist die Selbstbeteiligungserstattung?
Hier finden Sie hilfreiche Antworten zur Mietwagen-Versicherung und der Erstattung Ihrer Selbstbeteiligung.
Wie funktioniert die Erstattung der Selbstbeteiligung?
Bei einem Schadensfall zahlen Sie die Selbstbeteiligung an die SRS Autovermietung. Die HanseMerkur erstattet Ihnen die gezahlte Selbstbeteiligung zu je maximal 2500€.
Wie beantrage ich die Erstattung nach einem Schaden?
Reichen Sie den Schadensbericht und Ihre Versicherungsunterlagen online bei HanseMerkur ein, um die Erstattung zu erhalten.
Gibt es Einschränkungen bei der Nutzung der Versicherung?
Die Versicherung gilt für alle unsere Mietfahrzeuge (PKW, Transporter, Mehrsitzer und sogar auch Anhänger) und unterliegt bestimmten Versicherungsbedingungen, die Sie hier einsehen können.
Hinweis zur Zusatzversicherung und Rolle der SRS Autovermietung:
Die SRS Autovermietung fungiert im Zusammenhang mit der angebotenen Zusatzversicherung ausschließlich als Annexvermittler bzw. Tippgeber und tritt nicht als Versicherungsvermittler im Sinne der gesetzlichen Vorschriften auf. Es besteht keinerlei Beratungsleistung durch die SRS Autovermietung im Sinne der Gewerbeordnung (GewO). Bei der Zusatzversicherung handelt es sich um ein eigenständiges Versicherungsprodukt der HanseMerkur Reiseversicherung AG, das in keinem vertraglichen Zusammenhang mit dem Mietvertrag der SRS Autovermietung steht. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Mieter und der HanseMerkur Reiseversicherung AG zustande.
Die SRS Autovermietung hat keinen Zugriff auf die Versicherungsunterlagen, Vertragsinhalte oder Schadensabwicklung und kann daher weder Auskünfte noch Unterstützung bei versicherungsbezogenen Anliegen leisten. Der gesamte Kundensupport sowie die Bearbeitung von Schadensfällen erfolgen direkt über die HanseMerkur Reiseversicherung AG.
Im Falle eines Schadens ist die im Mietvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung gemäß den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SRS Autovermietung zunächst vollständig an die SRS Autovermietung zu entrichten. Eine mögliche Erstattung dieser Selbstbeteiligung erfolgt ausschließlich im Rahmen der separat abgeschlossenen Zusatzversicherung und muss vom Mieter eigenständig bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG beantragt werden.

